Hygienekonzept

Hygienemaßnahmen zum Coronaschutz | Kletterhalle Seltmans (Weitnau)

Stand 16.05.2021

Hygienekonzept PDF

 

Präambel

Zur schrittweisen Wiedereröffnung von Sport- und Kletteranlagen stellen wir uns voll und ganz hinter die „10 Leitplanken des DOSB zu Social Distancing und Hygiene” sowie die spezifischen vomDeutschen Alpenverein e.V. für Kletter- und Boulderanlagen vorgeschlagenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.

Um die Öffnung und den Betrieb von Kletter- und Boulderhallen unter den gegebenen Umständen wieder zu ermöglichen, hat der Deutsche Alpenverein folgende Maßnahmen erstellt.

Diese Maßnahmen sind auch fester Bestandteil unserer Hygienemaßnahmen im Kletter- und Boulderbereich.

 

Grundsätze

  • Seilklettern findet immer in einer Zweierseilschaft statt. Dadurch ist der für die Sportausübung notwendige Kontakt auf zwei Personen begrenzt.
  • Beim Bouldern ist keine zweite Person erforderlich. Dadurch ist für die Sportausübung kein unmittelbarer Personenkontakt gegeben.

 

Einhaltung der Distanzregeln

Um die Einhaltung der Distanzregeln zu gewährleisten, wird die Anzahl der gleichzeitig in einer Kletterhalle anwesenden Besucher begrenzt.

– Abstandsregelung beim Check-in und Check-out

Zum Schutz unseres Personals wurden im Kassen- und Thekenbereich transparente Plexiglasscheiben montiert. Ein- und Ausgang in die Kletter- oder Boulderhalle sind jeweils als Einbahnstraße organisiert. Damit wird unterbunden, dass sich Besucher an Engstellen näher als geboten kommen können. Zusätzlich sind im Check-in-Bereich Abstandsmarkierungen angebracht – diese sind zu beachten. Wir bitten bei Wartezeiten um Eurer Verständnis.

– Seilkletterbereich

Beim Seilklettern darf nur jede zweite Sicherungslinie gleichzeitig genutzt werden. Die Sicherungslinien haben an der Grundlinie der Kletterwände den Abstand von mindestens 1,00 Meter. Eine Seilschaft besteht aus zwei Personen – wechselseitig Kletterer und Sicherer. Es dürfen nurso viele Personen gleichzeitig den jeweiligen Bereich nutzen, wie in dem Bereich Sicherungslinien angeboten werden. Damit ist sichergestellt, dass sich die einzelnen Seilschaften nicht näher als 1,50 Meter kommen können. Pro Hallenbereich sind die max. Personenzahl in den Räumen durch Hinweisschilder konkret ausgewiesen.

– Boulderbereich

Beim Bouldern werden die gleichzeitig anwesenden Besucher auf 1 Person je 10 m² Grundfläche im jeweiligen Bereich begrenzt. Die Boulderwände sind maximal 4,50 Meter hoch; die Boulderwandfläche entspricht in etwa der Hallengrundfläche, die immer mit Absprungmatten ausgelegt ist. Damit wird ein ausreichender Abstand für den boulderspezifischen Aktionsradius geschaffen, um die gebotenen Distanzregeln einzuhalten. Für den Boulder-Bereich sind maximal 39 Personen gleichzeitig zugelassen

– Verwendung von Magnesia zur Verhinderung von Schmierinfektionen

„Magnesia Alba“ als verbreitetes Hilfsmittel im Klettersport hat einen (basischen) PH-Wert von mindestens 10. Im basischen Bereich sind Viren schon nach kurzer Expositionszeit nicht mehr nachweisbar. Als zusätzliche Maßnahme wird die Verwendung von Liquidchalk mit mindestens 70% Alkohol empfohlen. Laut IFSC Medical Commission (Medizinische Kommission des Internationalen Kletterverbands) ist Liquidchalk ab 70% Alkoholgehalt ein Desinfektionsmittel – eine zusätzliche Handdesinfektion ist damit gewährleistet. – Bistro- und Gaststättenbetrieb Der Bistro- und Gaststättenbetrieb richtet sich nach den behördlichen Auflagen.

– Sanitäre Einrichtungen

Auch in WC-Anlagen sind die Abstandsregeln (1,50 Meter) einzuhalten. Die Heißluft Handtrockner wurden durch Papierhandtücher ersetzt um das verbreiten von Aerosolen zu vermeiden.

– Erfassung der Besucher

Die Höchstanzahl der gleichzeitig anwesenden Nutzer wird per Check-in und Check-out sichergestellt. Um die Besucherzahl kontrollieren zu können, wird es neben dem Check-in auch einen Check-out geben. Als Serviceleistung wird der jeweilige Besucherstand online aufgrund unserer Erfassungssoftware auf der Hallenhomepage veröffentlicht werden. Als zusätzliche Serviceleistung wird in einem zweiten Schritt die Buchung von Zeitfenstern angeboten werden. Zwecks Nachermittlung werden folgende Besucherdaten erhoben: Zeitpunkt, Name und Kontaktdaten der Besucher.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Die im Moment gültigen allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Markierung der Mindestabstände (markiert durch Klebeband) in Warteschlangen beachten •Grundsätzlich trennen wir unzulässigen Menschenansammlungen.
  • allgemeine Hygieneregeln: o Verzicht auf Händeschütteln o Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch o einmalige Nutzung von Taschentüchern o häufiges Händewaschen o Abstand halten, die 1,50 Meter-Distanzregel ist bindend.
  • Gebrauch der bereitgestellten Desinfektions- oder Reinigungsmittel für die regelmäßige Reinigung vonTrainingsgeräten.

– Mitarbeitende

Die Mitarbeiter werden zu allen organisatorischen und hygienischen Maßnahmen geschult und regelmäßig über alle Anpassungen und Änderungen aufgeklärt und informiert.

– Einhaltung der Regeln

Die Besucher werden über Verhaltensregeln durch Aushänge und Aufsteller informiert und aufgeklärt. Die getroffenen Maßnahmen sind Bestandteil der Benutzerordnung. Damit besteht im Sinne des Hausrechts die Möglichkeit, Besucher bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln zu sanktionieren und im Wiederholungsfall der Anlage zu verweisen.

Wer den Anweisungen unseres Hallenpersonals, den Distanzregeln und/oder den allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht Folge leistet, kann der Sportanlage verwiesen werden.

Die getroffenen Maßnahmen werden regelmäßig mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Euer Vorstand.

16.05.2021

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